Verbot für den Verkehr mit Fahrzeugen, die mit gefährlichen Gütern beladen sind

Verbot für den Verkehr mit Fahrzeugen, die mit gefährlichen Gütern beladen sind

Verbotsschilder Zeichencode: C9

Das Schild zeigt ein Verbot für den Verkehr mit Fahrzeugen, die eine Ladung haben, die den Anforderungen an die Kennzeichnung mit einem orangefarbenen Schild gemäß den Vorschriften unterliegt.

Wenn Sie dieses Zeichen sehen

Wenn Sie das Schild sehen, dürfen Sie nicht mit einem Fahrzeug einfahren, das mit gefährlichen Gütern beladen ist, die gemäß den Vorschriften mit einer orangefarbenen Kennzeichnung versehen sein müssen. Wenn Sie solche Güter transportieren, müssen Sie eine andere Route wählen; wenn Ihre Ladung nicht kennzeichnungspflichtig ist, dürfen Sie weiterfahren, sollten aber sicher über die Klassifizierung sein.

Regeln

  • Das Verbot bezieht sich auf Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, die nach den geltenden Vorschriften mit orangefarbener Kennzeichnungstafel gekennzeichnet sein müssen (ADR/Transportvorschriften).
  • Das Verbot gilt für das gesamte Fahrzeug einschließlich Anhänger, Tankauflieger oder anderer angekoppelter Einheiten, die zusammen mit der Ladung eine orangefarbene Kennzeichnung erfordern.
  • Wenn Ihr Fahrzeug nicht der Pflicht zur orangefarbenen Kennzeichnung unterliegt (z. B. normale Waren oder Güter, die nicht kennzeichnungspflichtig sind), dürfen Sie passieren; prüfen Sie die Transportdokumente, wenn Sie unsicher sind.
  • Das Verbot gilt, bis es ausdrücklich durch ein Aufhebungszeichen aufgehoben wird oder bis Sie den Straßenabschnitt verlassen, an dem das Zeichen aufgestellt ist; lokale Abweichungen können vorkommen, folgen Sie ergänzender Beschilderung.

Tipps

  • Vor der Fahrt: Überprüfen Sie die Transportdokumente und die Klassifizierung der Ladung, um festzustellen, ob eine orangefarbene Kennzeichnung gemäß ADR oder nationalen Vorschriften erforderlich ist.
  • Planen Sie im Voraus alternative Routen, wenn Sie regelmäßig gefährliche Güter transportieren — diese Schilder stehen oft an Tunnelmündungen, in Stadtzentren oder an Fährzufahrten, wo Gefahrgut verboten ist.
  • Bedenken Sie, dass das Verbot auch für angehängte Anhänger oder Tanks gilt; beurteilen Sie Fahrzeug und Ladung ganzheitlich, bevor Sie das Schild passieren.
  • Bei Unsicherheit: Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber/Disposition oder den Verantwortlichen für die Ladung, bevor Sie das Schild passieren; nehmen Sie lieber einen Umweg in Kauf, als Bußgelder oder Auflagen zu riskieren.

Häufige Fehler

  • !Zu glauben, das Schild gelte nur für große Lastwagen und nicht für kleinere Fahrzeuge oder Pkw mit Gefahrgut.
  • !Zu denken, ein 'leeres' Fahrzeug sei automatisch ausgenommen — Rückstände im Tank oder in Verpackungen können weiterhin eine Kennzeichnungspflicht nach den Vorschriften auslösen.
  • !Dieses Verbotszeichen nicht mit allgemeinen Warn- oder Hinweisschildern über Gefahren zu verwechseln; hier handelt es sich um ein ausdrückliches Fahrverbot für bestimmte Ladungsinhalte.

Testen Sie sich

Verkehrszeichen: Verbot für den Verkehr mit Fahrzeugen, die mit gefährlichen Gütern beladen sind

Verbot für den Verkehr mit Fahrzeugen, die mit gefährlichen Gütern beladen sind

Wie sollen Sie sich verhalten, wenn Sie dieses Schild sehen?

  • A Mit Gefahrgut beladene Fahrzeuge dürfen nicht passieren.
  • B Alle Kraftfahrzeuge dürfen nicht passieren.
  • C Fahrzeuge mit Anhänger sind verboten.
  • D Lastwagen über einer bestimmten Länge dürfen nicht passieren.

Prüfungstipp

In der Theorieprüfung kann gefragt werden, was das Verbot bestimmt — merken Sie sich: Entscheidend ist die Kennzeichnungspflicht der Ladung gemäß Vorschriften, nicht der Fahrzeugtyp selbst.

Wussten Sie?

Die Regel zur orangefarbenen Kennzeichnung stammt aus den internationalen ADR-Vorschriften, und das Schild wird häufig an Tunnelmündungen, Brücken oder in Stadtzentren verwendet, wo Gefahrgut ungeeignet ist.

Häufige Fragen

Gilt das Schild, wenn mein Tankwagen entleert ist?

Das hängt davon ab, ob Rückstände verbleiben oder ob die Beförderung nach den Vorschriften weiterhin als Gefahrgut gilt. Prüfen Sie die ADR-Regeln und die Transportdokumente; im Zweifel wird es häufig weiterhin als gefährlich eingestuft, bis es gereinigt ist und Ausnahmeregelungen greifen.

Gilt das Verbot auch für kleine Mengen, z. B. Gasflaschen in einem Kastenwagen?

Wenn die kleinen Mengen den Anforderungen an die orangefarbene Kennzeichnung gemäß den geltenden Vorschriften unterliegen, gilt das Verbot. Prüfen Sie die Klassifizierung, Mengenbegrenzungen und ob Ausnahmen für 'limited quantities' nach ADR zutreffen.

Wie weiß ich, ob meine Ladung mit einer orangefarbenen Tafel gekennzeichnet werden muss?

Transportdokumente (Gefahrgutdokument), die Klassifizierung und eventuelle Beschränkungen im ADR geben Auskunft, ob eine orangefarbene Kennzeichnung erforderlich ist. Ihr Arbeitgeber oder der Verantwortliche für den Transport muss Sie informieren können.

Wann endet das Verbot?

Das Verbot gilt, bis ein Schild das Verbot ausdrücklich aufhebt oder bis Sie den betreffenden Straßenabschnitt verlassen. Folgen Sie stets ergänzender Beschilderung und lokalen Regelungen.

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