Verbot für den Verkehr mit Moped Klasse II
Wenn das Verbot auch den Verkehr mit Moped Klasse I betrifft, wird dies auf einem Zusatzschild angegeben.
Wenn Sie dieses Zeichen sehen
Wenn Sie das Schild sehen, dürfen Sie als Fahrer eines Mopeds der Klasse II die Straße oder das Gebiet, in dem das Schild angebracht ist, nicht befahren. Wenn Sie ein anderes Fahrzeug fahren, achten Sie darauf, ob eine Zusatztafel das Verbot erweitert oder Zeitangaben macht; befolgen Sie in diesem Fall die ergänzenden Informationen.
Regeln
- Das Schild verbietet Fahrzeugen der Mopedklasse II (Moped, ausgelegt für höchstens 25 km/h), die Straße oder das Gebiet zu befahren, in dem das Schild angebracht ist.
- Das Verbot gilt, bis es durch ein Aufhebungszeichen oder ein anderes Verkehrszeichen, das die Regelung ändert, aufgehoben wird, oder bis eine Zusatztafel etwas anderes angibt.
- Wenn das Verbot auch Mopedklasse I umfassen soll, wird dies durch eine Zusatztafel unter dem Hauptzeichen angezeigt; ohne eine solche Zusatztafel gilt das Verbot nur für Mopedklasse II.
- Andere Verkehrsteilnehmende (z. B. Pkw, Motorräder, Radfahrende und Fußgängende) sind von diesem speziellen Verbot nicht betroffen, sofern nicht zusätzliche Beschilderung etwas anderes anzeigt.
Tipps
- Als Fahrer eines Mopeds der Klasse II: Halten Sie an und wählen Sie eine andere erlaubte Route, wenn Sie auf das Schild stoßen; fahren Sie nicht am Schild vorbei.
- Achten Sie stets auf eine Zusatztafel unter dem Schild — sie kann anzeigen, dass das Verbot auch für andere Fahrzeuge gilt oder zeitlich begrenzt ist.
- Als Autofahrer: Seien Sie aufmerksam, da Mopedfahrende abbremsen oder im letzten Moment ausweichen können, wenn sie das Verbot bemerken; halten Sie Abstand und reduzieren Sie bei Bedarf die Geschwindigkeit.
- An Rad- und Fußwegen, an denen das Schild angebracht ist, dient es möglicherweise dazu, Störungen zu verringern oder ungeschützte Verkehrsteilnehmende zu schützen — respektieren Sie das Verbot für eine sicherere Verkehrsumgebung.
Häufige Fehler
- Zu glauben, das Schild verbiete automatisch alle Mopeds (sowohl Klasse I als auch II), ohne nach einer Zusatztafel zu sehen.
- Das Schild mit einem Verbot für motorisierten Verkehr oder ein Verbot für Fahrradverkehr zu verwechseln; Symbol und Text beziehen sich speziell auf Mopedklasse II.
- Zu glauben, das Schild verbiete Fußgängern oder das Parken im Bereich — es gilt nur für das Befahren mit Mopedklasse II, sofern nichts anderes angegeben ist.
Testen Sie sich
Verkehrszeichen: Verbot für den Verkehr mit Moped Klasse II
Was bedeutet dieses Verkehrszeichen für Sie als Fahrer?
- A Das Fahren von Moped Klasse II ist hier verboten.
- B Radfahren ist verboten.
- C Nur Moped Klasse II darf hier fahren.
- D Alle Kraftfahrzeuge sind verboten.
Prüfungstipp
In der theoretischen Prüfung kann eine Frage vorkommen, die prüft, ob das Verbot auch für Mopedklasse I gilt — prüfen Sie stets, ob eine Zusatztafel dies ausdrücklich angibt, bevor Sie antworten.
Wussten Sie?
Das Schild wird häufig in Wohngebieten, Begegnungszonen und Naturpfaden eingesetzt, wo langsamere Verkehrsteilnahme oder keine motorisierten Fahrzeuge dieser Art gewünscht sind, um die Sicherheit zu erhöhen und Lärm zu reduzieren.
Häufige Fragen
Gilt das Verbot auch für Mopedklasse I?
Nein, nicht automatisch. Wenn das Verbot auch Mopedklasse I umfassen soll, muss dies auf einer Zusatztafel unter dem Hauptzeichen angegeben sein.
Was gilt als Mopedklasse II?
Mopedklasse II ist ein Moped, das für höchstens 25 km/h ausgelegt ist, häufig der langsamere Typ, der in Ortschaften verwendet wird. Es unterscheidet sich von Mopedklasse I, die normalerweise für höhere Geschwindigkeiten (bis zu 45 km/h) konstruiert ist.
Darf ich als Radfahrender oder Fußgänger den Weg nutzen, auf dem das Schild steht?
Ja, Radfahrende und Fußgängende sind von diesem speziellen Verbot nicht betroffen, sofern nicht besondere Beschilderung etwas anderes angibt. Das Schild richtet sich nur an Mopedklasse II.
Können Anwohner oder Lieferfahrzeuge eine Ausnahme vom Verbot erhalten?
Etwaige Ausnahmen müssen ausdrücklich durch eine Zusatztafel oder lokale Regelungen angegeben sein. Ohne eine solche Kennzeichnung gilt das Verbot für alle Fahrer von Mopedklasse II.
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