Verbot für den Verkehr mit von Zugtieren gezogenen Fahrzeugen
Das Schild zeigt das Verbot für den Verkehr mit von Zugtieren gezogenen Fahrzeugen an.
Wenn Sie dieses Zeichen sehen
Wenn Sie das Schild sehen, dürfen Sie als Fahrer eines von Tieren gezogenen Fahrzeugs nicht am Schild vorbeifahren, sondern müssen eine andere Strecke wählen. Wenn Sie kein tiergezogenes Fahrzeug haben, können Sie weiterfahren, sollten jedoch prüfen, ob Zusatzschilder das Verbot ändern oder Entfernungen und Ausnahmen angeben.
Regeln
- Das Verkehrszeichen (C12) untersagt den Verkehr mit von Zugtieren gezogenen Fahrzeugen — es ist verboten, Wagen, Karren oder andere von Tieren gezogene Fahrzeuge am Schild vorbeizuführen.
- Das Verbot gilt auf dem Straßenabschnitt und in der Richtung, in der das Schild angebracht ist. Das Schild gilt nicht automatisch für andere Verkehrsteilnehmer, sofern nicht ein anderes Schild dies anzeigt.
- Eventuelle Zusatzschilder unter dem Schild können Ausnahmen, Zeitbeschränkungen oder Entfernungen angeben. Diese Zusatzschilder sind zu beachten.
- Kraftfahrzeuge, Fahrräder und andere Fahrzeuge, die nicht von Zugtieren gezogen werden, sind von diesem Verbot nicht betroffen, sofern nicht ein anderes Verkehrsschild sie verbietet.
Tipps
- Wenn Sie ein von Tieren gezogenes Fahrzeug fahren, planen Sie rechtzeitig eine alternative Route und folgen Sie der Beschilderung oder örtlichen Anweisungen.
- Achten Sie auf Zusatzschilder unter dem Hauptschild — diese können anzeigen, dass das Verbot nur zu bestimmten Zeiten gilt oder dass Ausnahmen für z. B. Anwohner oder Dienstfahrzeuge bestehen.
- Wenn Sie als Fahrer unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug als ‚von Zugtieren gezogen‘ gilt, wählen Sie eine andere Strecke oder wenden Sie sich an die örtliche Straßenverwaltung. Vermeiden Sie Spekulationen im Straßenverkehr.
- Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs: Seien Sie an Zufahrten und Kreuzungen in der Nähe des Schildes aufmerksam — Tiere und Wagen können in der Nähe sein, auch wenn sie an genau dieser Stelle nicht passieren dürfen.
Häufige Fehler
- Zu glauben, das Schild verbiete das Reiten — die Formulierung bezieht sich auf von Zugtieren gezogene Fahrzeuge, was normalerweise Reiter nicht umfasst.
- Zu vermuten, das Verbot betreffe andere langsame Fahrzeuge wie Traktoren oder Fahrräder — das Schild gilt speziell für tiergezogene Fahrzeuge.
- Das Nichtbeachten von Zusatzschildern und dadurch das Übersehen von Ausnahmen oder Zeitbeschränkungen.
Testen Sie sich
Verkehrszeichen: Verbot für den Verkehr mit von Zugtieren gezogenen Fahrzeugen
Worauf sollten Sie hier achten?
- A Mit Zugtieren bespannte Fahrzeuge (z. B. Pferdekutschen) sind verboten.
- B Reiten ist förboten.
- C Nur Pferde dürfen auf der Straße benutzt werden.
- D Fahrräder und Mopeds sind verboten.
Prüfungstipp
In Prüfungsfragen kann versucht werden, Sie zu verwirren, indem gefragt wird, ob das Schild das Reiten oder Kraftfahrzeuge verbietet. Denken Sie daran, dass C12 Fahrzeuge verbietet, die von Zugtieren gezogen werden — prüfen Sie außerdem, ob Zusatzschilder Ausnahmen oder Zeitintervalle angeben.
Wussten Sie?
Das Schild ist im modernen Verkehr relativ selten, da tiergezogene Fahrzeuge im Alltagsverkehr heute kaum noch vorkommen. Es tritt häufiger in historischen Umgebungen, in Touristengebieten mit Pferdekutschfahrten oder an besonders engen Durchlässen auf, wo tiergezogene Fahrzeuge nicht zulässig sind. Die offizielle Bezeichnung des Schildes in der Verkehrsschilderübersicht lautet C12.
Häufige Fragen
Gilt das Schild für Personen, die ein Pferd reiten?
Die Formulierung ‚von Zugtieren gezogene Fahrzeuge‘ bezieht sich auf Fahrzeuge, die von Tieren gezogen werden, nicht auf Reiter. Das Reiten ist normalerweise nicht umfasst, aber es kann separate Beschilderung geben, die das Reiten an genau diesem Ort verbietet.
Gilt das Verbot, wenn das Pferd in einem Pkw oder Lkw transportiert wird?
Nein, wenn das Pferd in einem Kraftfahrzeug transportiert wird, gilt es nicht als von Zugtieren gezogenes Fahrzeug. Das Verbot richtet sich gegen Wagen und Karren, die selbst von Tieren gezogen werden.
Kann es Ausnahmen vom Verbot geben?
Ja, häufig gibt es Zusatzschilder, die Ausnahmen für z. B. Anwohner, Arbeitsfahrten oder bestimmte Zeiten angeben. Behörden können in einigen Fällen auch Sondergenehmigungen erteilen, was dann durch ergänzende Beschilderung ersichtlich ist.
Wo findet man dieses Schild in Schweden?
Man findet das Schild hauptsächlich in ländlichen Gegenden, historischen Innenstadtbereichen, in Gebieten mit Touristenkutschen oder an engen Durchgängen und Brücken, wo tiergezogene Fahrzeuge ungeeignet sind. Es ist in modernen innerstädtischen Bereichen seltener.