Verbot für andere motorbetriebene Fahrzeuge mit Spikereifen, ausgenommen Mopeds der Klasse II
Gilt das Verbot auch für Mopeds der Klasse II, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben.
Wenn Sie dieses Zeichen sehen
Wenn du dieses Schild siehst, darfst du nicht einfahren, wenn dein Fahrzeug mit Spikesreifen ausgestattet ist. Überprüfe, ob eine Zusatztafel vorhanden ist, die angibt, dass das Verbot auch für Mopeds der Klasse II gilt; in diesem Fall müssen auch Mopedfahrer stehen bleiben oder einen anderen Weg wählen.
Regeln
- Das Verkehrszeichen C44 verbietet den Verkehr mit motorbetriebenen Fahrzeugen, die mit Spikesreifen ausgestattet sind — Fahrzeuge mit Spikesreifen dürfen das Schild nicht passieren.
- Mopeds der Klasse II sind vom Verbot ausgenommen, sofern nicht eine Zusatztafel unter dem Schild ausdrücklich angibt, dass das Verbot auch für Mopeds der Klasse II gilt.
- Das Verbot gilt für das motorbetriebene Fahrzeug selbst (z. B. Auto, Motorrad, Traktor). Anhänger gelten nicht als motorbetriebene Fahrzeuge, aber es entscheidet das ziehende motorisierte Fahrzeug darüber, ob das Verbot greift.
- Lokale Verkehrsbestimmungen oder besondere Genehmigungen können Ausnahmen gewähren (zum Beispiel für Einsatzfahrzeuge oder spezielle Arbeitsfahrzeuge); befolge die vor Ort geltenden Anweisungen oder Genehmigungen.
Tipps
- Wenn du das Schild siehst: reduziere die Geschwindigkeit und suche nach einer möglichen Zusatztafel, die angibt, ob das Verbot auch für Mopeds der Klasse II gilt.
- Wenn dein Auto Spikesreifen hat, plane eine alternative Route oder parke außerhalb des Sperrgebiets — fahre nicht in einen Bereich ein, in dem das Schild Spikesreifen verbietet.
- Als Mopedfahrer (Klasse II): überprüfe die Zusatztafel. Wenn keine Zusatztafel vorhanden ist, darfst du in der Regel auch mit Spikesreifen fahren; ansonsten musst du das Verbot beachten.
- Wenn du unsicher bist, ob deine Reifen als Spikesreifen gelten (z. B. sehr abgenutzte Spikes), behandle sie als Spikesreifen und meide den Bereich, bis du Klarheit hast.
Häufige Fehler
- Zu glauben, dass das Schild alle Winterreifen oder rutschhemmenden Reifen verbietet — das Verbot gilt nur für Spikesreifen (Metallstifte in den Reifen).
- Davon auszugehen, dass Mopeds der Klasse II immer verboten sind — Mopeds der Klasse II sind ausgenommen, sofern keine Zusatztafel das Gegenteil angibt.
- Zu glauben, dass Anhänger vom Verbot betroffen sind, weil sie Spikesreifen haben können — das Schild bezieht sich auf motorbetriebene Fahrzeuge; entscheidend sind die Reifen des Zugfahrzeugs.
Testen Sie sich
Verkehrszeichen: Verbot für andere motorbetriebene Fahrzeuge mit Spikereifen, ausgenommen Mopeds der Klasse II
Was bedeutet dieses Schild für Fahrzeuge mit Spikesreifen?
- A Kraftfahrzeuge mit Spikesreifen sind hier verboten, ausgenommen Mopeds der Klasse II.
- B Alle Mopeds sind hier verboten.
- C Spikesreifen sind für alle Fahrzeuge ohne Ausnahme verboten.
- D Nur Pkw mit Spikesreifen sind verboten.
Prüfungstipp
In der Theorieprüfung könnten sie fragen, ob Mopeds der Klasse II verboten sind — merke dir, dass Mopeds der Klasse II ausgenommen sind, sofern keine Zusatztafel angibt, dass das Verbot auch für sie gilt.
Wussten Sie?
Diese Art von Schild wird häufig in Innenstädten und empfindlichen Naturräumen verwendet, um Straßenabnutzung und Partikelemissionen durch Spikesreifen zu verringern.
Häufige Fragen
Gilt das Verbot auch für Winterreifen ohne Spikes?
Nein, das Schild bezieht sich nur auf Spikesreifen (Reifen mit Metallstiften). Winterreifen ohne Spikes (Reifen ohne Metallstifte) sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Wenn mein Auto Spikesreifen hat, aber der Anhänger ebenfalls Spikes hat, darf ich trotzdem fahren?
Das Verbot richtet sich nach dem motorbetriebenen Zugfahrzeug — wenn das Auto Spikesreifen hat, darfst du nicht einfahren, unabhängig davon, ob der Anhänger Spikes hat oder nicht. Hat das Auto keine Spikes, aber der Anhänger welche, betrifft dich dieses Schild nicht, da der Anhänger nicht motorbetrieben ist.
Woran erkenne ich, ob das Verbot auch für Mopeds der Klasse II gilt?
Das geht aus einer Zusatztafel unter dem Hauptschild hervor, auf der steht oder ein Symbol zu sehen ist, dass das Verbot auch für Mopeds der Klasse II gilt. Wenn eine solche Zusatztafel nicht vorhanden ist, sind Mopeds der Klasse II ausgenommen.
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