Parkverbot
Das Schild weist darauf hin, dass das Parken von Fahrzeugen verboten ist. Die Regelung gilt für die Straßenseite, an der das Schild angebracht ist.
Wenn Sie dieses Zeichen sehen
Wenn Sie das Zeichen sehen, dürfen Sie auf der Straßenseite, an der das Schild steht, nicht parken. Kurzzeitiges Anhalten zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen ist erlaubt, jedoch dürfen Sie das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen oder zum Erledigen von Besorgungen weggehen. Prüfen Sie, ob eine Zusatztafel besondere Zeiten oder Ausnahmen angibt.
Regeln
- Das Schild bedeutet ein Parkverbot für Fahrzeuge auf der Straßenseite, an der es angebracht ist.
- Kurzzeitiges Halten zum Aus- oder Einsteigen von Passagieren oder zum Be- bzw. Entladen ist erlaubt, doch das unbeaufsichtigte Lassen des Fahrzeugs oder das Erledigen von Besorgungen gilt als Parken und ist verboten.
- Das Verbot gilt, bis es an der nächsten Kreuzung, durch ein Aufhebungszeichen oder durch eine Zusatztafel mit abweichenden Bedingungen aufgehoben wird.
- Das Parkverbot gilt für alle Fahrzeugarten; das Abstellen eines angekoppelten Anhängers oder sonstiger Ausrüstung, die wie ein abgestelltes Fahrzeug funktioniert, ist ebenfalls untersagt.
Tipps
- Wenn Sie das Schild sehen, planen Sie, eine Parkmöglichkeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder erst nach der nächsten Kreuzung zu nutzen, wo Parken erlaubt ist.
- Beim Ein- oder Aussteigen halten Sie nur kurz an, lassen den Motor laufen und bleiben so kurz wie möglich stehen, um zu zeigen, dass Sie nicht parken.
- Achten Sie auf Zusatztafeln, die Zeiten oder Ausnahmen anzeigen, damit Sie wissen, wann das Verbot tatsächlich gilt.
- Seien Sie besonders aufmerksam in städtischen Bereichen, wo C35 häufig mit Bushaltestellen oder Ladezonen kombiniert wird — Parken dort kann sofort ein Bußgeld oder Abschleppen zur Folge haben.
Häufige Fehler
- Das Parkverbot (C35) mit dem Haltverbot zu verwechseln und anzunehmen, dass auch kurze Stopps verboten sind.
- Zu glauben, dass kurze Erledigungen (z. B. kurz in einen Laden gehen) erlaubt sind – wenn Sie das Fahrzeug unbeaufsichtigt lassen, gilt das als Parken.
- Zu glauben, das Schild gelte auf beiden Straßenseiten statt nur auf der Seite, an der es angebracht ist.
Testen Sie sich
Verkehrszeichen: Parkverbot
Was gilt bei diesem Verkehrszeichen?
- A Parken ist verboten; Sie dürfen das Fahrzeug hier nicht abstellen.
- B Halten ist vollständig verboten, auch zum Ein- oder Aussteigen.
- C Nur Kurzzeitparken ist erlaubt.
- D Kostenpflichtiges Parken beginnt hier.
Prüfungstipp
In der Theorieprüfung kann nach dem Unterschied zwischen 'Parkverbot' und 'Haltverbot' gefragt werden. Merken Sie sich: Kurzzeitiges Halten zum Ein- oder Aussteigen ist bei C35 erlaubt, das Parken (Fahrzeug verlassen) hingegen nicht.
Wussten Sie?
Das Schild C35 ist in Ortslagen und an Straßen, an denen die Durchfahrtssicherheit gewährleistet werden soll, weit verbreitet — es wurde im Rahmen der Standardisierung europäischer Verbotszeichen eingeführt und wird häufig bei Bushaltestellen, Ladezonen und engen Fahrbahnen verwendet.
Häufige Fragen
Darf ich zum Aussteigen eines Passagiers anhalten?
Ja, kurzzeitiges Anhalten zum Ein- oder Aussteigen ist bei C35 erlaubt, aber Sie dürfen das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen oder weggehen, da dies als Parken gilt. Wenn Sie weggehen müssen, zählt das als Parken und ist nicht erlaubt.
Gilt das Verbot auf beiden Straßenseiten?
Nein, das Schild gilt nur auf der Straßenseite, an der es angebracht ist. Auf der gegenüberliegenden Seite können andere Parkregelungen gelten, prüfen Sie dort ebenfalls die Beschilderung.
Kann eine Zusatztafel einschränken, wann das Verbot gilt?
Ja, häufig gibt es eine Zusatztafel, die bestimmte Uhrzeiten, Tage oder andere Bedingungen für das Verbot angibt. Außerhalb der angegebenen Zeiten kann Parken erlaubt sein, sofern nichts anderes vermerkt ist.
Wie erkenne ich, wann das Verbot endet?
Das Verbot endet normalerweise an der nächsten Kreuzung oder sobald ein Schild anzeigt, dass das Verbot aufgehoben ist. Achten Sie auch auf ein Endeschild oder andere Schilder, die ausdrücklich anzeigen, dass das Parkverbot beendet ist.
Verwandte Zeichen
Zufahrtsverbot für Fahrzeuge
Verbot für den Verkehr mit Fahrrädern und Mofas der Klasse II
Verbot für den Verkehr mit Moped Klasse II
Verbot für den Verkehr mit von Zugtieren gezogenen Fahrzeugen
Verbot für den Verkehr mit Geländemotorfahrzeugen und Geländeanhängern
Reitverbot
Verbot für Fußgänger
Begrenzte Fahrzeugbreite