Post
Das Zeichen zeigt die Richtung zu einer Poststelle.
Wenn Sie dieses Zeichen sehen
Wenn Sie das G1-Schild sehen, wissen Sie, dass sich eine Posteinrichtung in der angegebenen Richtung befindet. Folgen Sie der Pfeilrichtung, bereiten Sie bei Bedarf einen Spurwechsel rechtzeitig vor und prüfen Sie Parkmöglichkeiten, bevor Sie anhalten; das Schild gewährt weder Vorfahrt noch Parkrecht.
Regeln
- Das G1-Schild ist ein Hinweisschild, das die Richtung zu einer Posteinrichtung anzeigt; es ist kein Verbots- oder Gebotsschild und ändert nicht die Vorfahrts- oder Geschwindigkeitsregeln.
- Der Pfeil auf dem Schild zeigt die Richtung an, der Sie folgen müssen, um zur Posteinrichtung zu gelangen, aber das Schild gibt normalerweise keine genaue Entfernung an, es sei denn, eine Zusatztafel mit Entfernungsangabe hängt darunter.
- Das Schild gewährt kein Recht zum Anhalten oder Parken; übliche Parkregelungen und gegebenenfalls örtliche Hinweise an der Post sind zu beachten.
- Die Platzierung des Schildes kann anzeigen, welche Fahrspur an Kreuzungen oder Gabelungen zur Post führt. Wechseln Sie daher rechtzeitig die Spur und folgen Sie den Anweisungen.
Tipps
- Wenn Sie bei der Post anhalten müssen, planen Sie im Voraus eine geeignete Parkmöglichkeit und kennen Sie die örtlichen Parkregelungen — halten Sie nicht abrupt an, wenn Sie das Schild sehen.
- An Autobahnabfahrten oder größeren Kreuzungen kann das G1 mit Pfeilen kombiniert sein, die anzeigen, welche Ausfahrt oder Spur zur Post führt; wechseln Sie die Spur rechtzeitig und setzen Sie rechtzeitig den Blinker.
- Verwenden Sie das Schild als Hilfsmittel zur Wahl der richtigen Strecke, verlassen Sie sich jedoch nicht darauf als Garantie für Öffnungszeiten oder Kundenzugang — prüfen Sie Öffnungszeiten separat.
- Bei starkem Verkehr oder Lieferfahrzeugen: Folgen Sie der Beschilderung genau, da die Post in einer speziellen Zufahrt oder einem Hof mit besonderen Ein- und Ausfahrten liegen kann.
Häufige Fehler
- Zu glauben, das Schild gewähre das Recht, am Ort zu parken oder abzuladen — das Schild zeigt nur die Richtung, nicht das Parkrecht.
- Davon auszugehen, dass die Posteinrichtung immer eine Kundenannahme (Postfiliale) für Privatpersonen ist; manchmal weist das Schild auf ein Terminal oder ein Verteilzentrum hin, das nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
- Das G1 mit Warn- oder Gebotsschildern zu verwechseln und daher fälschlicherweise anzunehmen, dass das Schild Vorfahrts- oder Geschwindigkeitsregeln ändert.
Testen Sie sich
Verkehrszeichen: Post
Wohin weist dieses Schild?
- A Posteinrichtung — zeigt die Richtung zur Post
- B Gesundheitseinrichtung — zeigt die nächstgelegene Notaufnahme
- C Polizeistation — zeigt die Richtung zur Polizei
- D Telefonzelle — zeigt den Standort der Telefonzelle
Prüfungstipp
In der Theorieprüfung kann Ihnen eine Frage gestellt werden, die prüft, ob Sie wissen, dass G1 ein Hinweisschild ist und kein Recht zum Parken gewährt oder Vorfahrtsregeln beeinflusst — antworten Sie, dass es lediglich die Richtung zu einer Posteinrichtung anzeigt.
Wussten Sie?
Hinweistafeln für öffentliche Dienste, wie die Post, sind in Blau mit weißem Symbol gestaltet, um leicht erkennbar zu sein. Nach Umstrukturierungen verschiedener Postdienste wurden die Symbole beibehalten, um eine klare Wegweisung zu Posteinrichtungen zu geben, auch wenn sich die Namen der Angebote geändert haben.
Häufige Fragen
Zeigt das G1-Schild, dass ich an der Posteinrichtung parken darf?
Nein. Das G1-Schild zeigt nur die Richtung zu einer Posteinrichtung. Parken wird durch separate Parkschilder und örtliche Vorschriften an der Stelle geregelt.
Zeigt das Schild, wie weit es bis zur Posteinrichtung ist?
Nicht immer. Wenn eine Entfernung angegeben ist, steht diese oft auf einer Zusatztafel unter dem Schild. Wenn keine Entfernungstafel vorhanden ist, müssen Sie damit rechnen, dass sich die Einrichtung in der Nähe befindet, aber nicht exakt, wie viele Meter.
Bedeutet der Pfeil, dass ich an der Kreuzung Vorfahrt habe?
Nein. Die Pfeile auf dem Hinweisschild geben nur die Richtung an. Die Vorfahrt wird durch Vorfahrtsregeln und andere Verbots-/Gebotsschilder an der Kreuzung bestimmt, nicht durch das G1.