Fußgängerzone
Das Zeichen weist darauf hin, dass Sie sich in einer Fußgängerzone befinden, in der Fußgänger Vorrang haben und besondere Regeln gelten.
Wenn Sie dieses Zeichen sehen
Wenn Sie das Schild für die Fußgängerzone sehen, sollten Sie sofort die Geschwindigkeit verringern, eventuell vorhandene Zusatzschilder lesen und Fußgängern stets den Vorrang gewähren. Fahren Sie nur weiter, wenn Ihre Fahrt erlaubt ist, und zwar in einer solchen Geschwindigkeit und auf eine solche Weise, dass Sie Fußgänger nicht behindern oder erschrecken.
Regeln
- Fußgänger haben Vorrang – Fahrzeuge müssen in der Fußgängerzone stets den Fußgängern ausweichen.
- Fahrzeuge dürfen die Fußgängerzone nur befahren, wenn eine besondere Genehmigung vorliegt oder die Fahrt notwendig ist (z. B. Warenanlieferung, Zufahrt zur Wohnung oder Service), häufig durch Zusatztafel gekennzeichnet.
- Parken und Abstellen dürfen nicht so erfolgen, dass Fußgänger behindert werden; meist gilt Parkverbot, sofern nicht ein Parkschild etwas anderes angibt.
- Fahrzeugführer müssen sehr langsam fahren und die Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen, sodass diese gefahrlos passiert werden können und bei Bedarf schnell angehalten werden kann (praktisch Gehgeschwindigkeit und große Rücksichtnahme).
Tipps
- Reduzieren Sie die Geschwindigkeit bereits beim Erkennen des Schildes für die Fußgängerzone und seien Sie bereit anzuhalten – Fußgänger können plötzlich die Straße überqueren oder im Weg stehen.
- Lesen Sie die folgenden Zusatzschilder, die anzeigen können, welche Fahrzeuge erlaubt sind oder zu welchen Zeiten Verkehr gestattet ist (z. B. Lieferverkehr oder Anlieger).
- Zeigen Sie besondere Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität – sie können sich langsamer oder unvorhersehbar bewegen.
- Vermeiden Sie es, mitten auf dem Fußgängerweg zu parken oder zum Entladen anzuhalten; nutzen Sie markierte Flächen oder andere erlaubte Bereiche zum Be- und Entladen.
Häufige Fehler
- Irrtum, dass Fahrzeuge niemals die Fußgängerzone befahren dürfen – etwa Liefer- oder Anwohnerverkehr kann erlaubt sein, jedoch müssen diese den Fußgängern Vorrang gewähren.
- Nicht auf Zusatzschilder zu achten – viele Fußgängerzonen haben Ausnahmeregelungen oder zeitliche Beschränkungen, die bestimmen, wer fahren darf.
- Zu glauben, dass Radfahrer gegenüber Fußgängern Vorfahrt haben – Radfahrer müssen ebenfalls Rücksicht nehmen und in der Fußgängerzone den Fußgängern ausweichen.
Testen Sie sich
Verkehrszeichen: Fußgängerzone
Was wird von dir als Fahrer hier erwartet?
- A Du fährst auf einer Fußgängerzone, wo Fußgänger Vorrang haben und für Fahrzeuge besondere Regeln gelten
- B Beginn eines Bereichs mit Schrittgeschwindigkeit – du musst Schrittgeschwindigkeit einhalten
- C Beginn einer Fahrradstraße – Radfahrern ist das Fahren verboten
- D Beginn einer Kraftfahrstraße – höhere Geschwindigkeit ist erlaubt
Prüfungstipp
In der theoretischen Prüfung tauchen häufig Fragen auf, ob Autofahrer in der Fußgängerzone fahren oder parken dürfen. Die richtige Antwort lautet, dass Fahrten erlaubt sein können, dass Fußgänger jedoch immer Vorrang haben und Sie vorhandene Zusatzschilder beachten müssen.
Wussten Sie?
Die Fußgängerzone (E7) wird häufig im Stadtzentrum verwendet und kann durch Zusatzschilder ergänzt werden, die bestimmte Zeiten oder ausgenommene Fahrzeuggruppen angeben, wodurch das Schild in vielen verschiedenen Varianten in schwedischen Städten vorkommt.
Häufige Fragen
Darf ich durch eine Fußgängerzone fahren, um eine Abkürzung zu nehmen?
Nein, Sie dürfen nur fahren, wenn Ihre Fahrt laut Beschilderung erlaubt ist (z. B. Anwohner, Lieferverkehr oder andere angegebene Ausnahmen). Fußgänger haben stets Vorrang und Sie müssen Ihre Geschwindigkeit anpassen.
Darf ich in einer Fußgängerzone Fahrrad fahren?
Das hängt von der örtlichen Gestaltung und etwaigen Zusatzschildern ab. Wenn das Radfahren erlaubt ist, muss der Radfahrer Rücksicht nehmen und Fußgängern ausweichen; manchmal werden Radfahrer dazu aufgefordert, abzusteigen.
Kann ich in einer Fußgängerzone Waren entladen?
Hinweis: Dieses Objekt enthält versehentlich zwei 'a'-Felder.
Gelten die Regeln der Fußgängerzone rund um die Uhr?
Nicht immer. Viele Fußgängerzonen haben Zusatzschilder, die Zeiten angeben, zu denen Fahrzeuge erlaubt sind (z. B. Lieferzeiten). Wenn keine Zeitangabe vorhanden ist, gelten die Regeln durchgehend.